AGB‘s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Zusammenarbeit zwischen SKALLI Fachübersetzungsbüro & Dolmetscherdienst, Großer Hirschgraben 15, 60311 Frankfurt am Main gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Schriftliche Übersetzungen und Dolmetscherleistungen

  1. Übersetzungen werden fach- und termingerecht angefertigt. Fachübersetzungen
    werden   von   qualifizierten   muttersprachlichen   Fachübersetzern   angefertigt,   die  auf   die   jeweiligen   Sachgebiete   spezialisiert   sind.   Die Zielsprache  ist  in  jedem Fall die  Muttersprache  des  Übersetzers  und  des  Dolmetschers.  Amtliche  Dokumente können  von  gerichtlich  ermächtigten  Übersetzern beglaubigt werden.
  2. Ist keine firmenspezifische Terminologie durch den Auftraggeber gewünscht, werden übliche Fachwörterbücher zugrunde gelegt.
  3. Sollten   Übersetzungsfehler   durch   falsche   Angaben   des   Auftraggebers   oder die Übersendung   fehlerhafter   Originaltexte   entstehen,   wird   keine   Haftung übernommen.
  4. Stellt  der  Auftraggeber  Übersetzungsfehler  fest,  so  darf  das  Übersetzungsbüro  SKALLI  dies  nachprüfen  und  ggf.  verbessern.  Hierzu  muss  eine  neue  Lieferfrist vereinbart werden.Der  Anspruch  auf  die  Beseitigung  des  Übersetzungsfehlers  muss  unbedingt  vom  Auftraggeber  unter  genauer  Angabe  des  Mangels  geltend  gemacht  werden. Diese Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung  in Textform (z. B. E-Mail, Fax, Brief) gerügt werden.Erhebt der Auftraggeber jedoch innerhalb der Frist von 14 Tagen keinen Einwand bezüglich der Übersetzungsmängel, so gilt die Übersetzung als angenommen.
  5. Der  Auftraggeber  hat  das  Übersetzungsbüro  SKALLI  rechtzeitig  über  die gewünschten  Ausführungsformen  der  Übersetzungen  zu  informieren  (z.  B.: Lieferung auf Datenträgern, druckreife Übersetzung, Anzahl der Ausfertigung, auf dem Postweg bzw. per E-Mail.)Handelt  es  sich  um  eine  druckreife Übersetzung, ermöglicht  der  Auftraggeber  dem  Übersetzer  eine  Korrekturlesung rechtzeitig  vor  dem  Drucken.  Der  Übersetzer kann eventuelle Fehler korrigieren. Die Namen und Zahlen sind jedoch vom Auftraggeber zu überprüfen. Eine druckreife Übersetzung ist mit Korrektur bzw. Lektorat verbunden. Diese ist dann nach Zeit abzurechnen.
  6. Ausführung  durch  Dritte:  Das  Übersetzungsbüro  SKALLI  darf  sich  zur  Ausführung des  Auftrages  Mitarbeiter  oder  fachkundiger  Dritter  nach  eigenem  Ermessen bedienen.  Es  haftet  nur  für  sorgfältige  Auswahl.  Das  Übersetzungsbüro  ist jedoch verpflichtet,  den  Kunden  auf  Verlangen  etwaige  Ansprüche  gegen  Dritte abzutreten.
  7. SKALLI  haftet  nur  bei  grober  Fahrlässigkeit  und  Vorsatz.  Höhere  Gewalt, Schäden die  durch  PC  und  Übertragungsstörungen  bei  E-Mail-  Versendung  bzw.  durch Viren verursacht werden, sind in diesen Fällen nicht als grobe Fahrlässigkeit geltend zu machen.
  8. Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 7 verursachten Schadens wird auf maximal € 5.000,00 begrenzt.
  9. Ansprüche  des  Auftraggebers  wegen  Mängeln  der  Übersetzung  (§  634a  BGB) verjähren,  sofern  nicht  Arglist  vorliegt,  in  einem  Jahr  nach  der  Abnahme  der Übersetzung.Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
  10. Sollte  der  Auftrag  aus  triftigen  Gründen  (wie  z.  B.:  Krankheit  des  Übersetzers oder  technische  Mängel  im  Netz)  nicht  innerhalb  der  vereinbarten  Frist  erledigt werden, benachrichtigt SKALLI den Auftraggeber unverzüglich.
  11. SKALLI verpflichtet sich, die ihm zwecks Übersetzung überlassenen Dokumente und Informationen streng vertraulich zu behandeln und zu bewahren.
  12. Soweit  die  Erteilung  des  Übersetzungsauftrags  darauf  beruht,  dass  SKALLI  die Anfertigung  von  Übersetzungen  im  Internet  angeboten  hat,  verzichtet  der Auftraggeber   auf   sein   möglicherweise   bestehendes   Widerrufsrecht   für   den Fall,   dass   der   Übersetzer   mit   der   Übersetzungsarbeit   begonnen   hat   und   der Auftraggeber hiervon verständigt wurde.
  13. SKALLI verfügt über ein Team von qualifizierten muttersprachlichen Dolmetschernim Bereich  des  Simultan-,  Konsekutiv-  und  Verhandlungsdolmetschens,  die  auf  die jeweiligen  Sachgebiete  spezialisiert  sind.  Der  Dolmetschereinsatz  setzt  voraus, dass   der   Auftraggeber   für   die   Vorbereitung   und   Einarbeitung   mindestens   4 Wochen   vor   Beginn   des   Dolmetschereinsatzes   ausreichende   Informationen (Terminologie,  Mustertexte  und  dergleichen)  bezüglich  des  Veranstaltungsthemas,
    der  vorgeplanten  Reden,  Fachgebiete,  die  der  Text  seiner  Meinung  nach berührt, sowie  das  genaue  Veranstaltungsprogramm  zur  Verfügung  stellt.  Von sämtlichen  Schriftstücken,  die  während  der  Veranstaltung  verlesen  werden,  erhält der Dolmetscher spätestens am Vortag der Verlesung eine Kopie.
  14. Bei  Dolmetscheraufträgen  sind  dem  Übersetzungsbüro  SKALLI    zuvor  detaillierte Angaben  in  Bezug  auf  den  auszuführenden  Auftrag  zu  machen,  z.  B.  über  die Sachgebiete   und   gewünschte   Übersetzungstechnik   (Simultan-,   Konsekutiv-   oder   Verhandlungsdolmetschen),   und   etwaige   diesbezügliche   Dokumente   zur Verfügung zu stellen.
  15. Hat  der  Auftraggeber  keine  Informationsunterlagen  vorgelegt,  so  kann  SKALLI sich  vom  Dolmetscherauftrag  zurückziehen,  wenn  der  Einsatz  mangels Vorbereitung nicht garantiert werden kann.
  16. Die normale Arbeitszeit pro Dolmetscher ist auf 4 Stunden am Vormittag und 4 Stunden am Nachmittag begrenzt.
  17. Sollte  der  Dolmetscher  erkrankt  oder  aus  wichtigem  Grund  verhindert  sein,  den Auftrag  zu  erfüllen,  so  bemüht  sich  SKALLI  nach  besten  Kräften  dafür  zu sorgen, dass an seiner Stelle ein anderer Dolmetscher die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt.
  18. Wenn  der  Auftraggeber  den  Auftrag  der  Dolmetscher  von  SKALLI  storniert  hat, so  ist  SKALLI  als  Auftragsnehmer    berechtigt,  ein  Ausfallhonorar  in  Höhe  von 50%   des   vereinbarten   Honorars   zu   berechnen   sowie   berechtigt   auf Erstattung   der   bereits   angefallenen   Reise-   oder   sonstigen   Kosten.   Bei   einer Auftragsstornierung  innerhalb  von  weniger  als  10  Werktagen  vor  dem  geplanten Einsatz  werden  der  vollständige  Betrag  (100%)  des  vereinbarten  Honorars  sowie Erstattung der nachweislich entstandenen Kosten fällig.
  19. SKALLI  berechnet  dem  Auftraggeber  das  Honorar  für  die  Übersetzung  oder Dolmetscherleistung  unverzüglich  nach  der  Ausführung  des  Auftrages.  Die Rechnungen hierfür sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
  20. Die  Mindestentschädigung  bzw.  der  Mindestauftragswert  beträgt  je  nach  Leistung  und  Sprachkombinationen  zwischen  €  30,00  und  €  85,00  (zuzüglich  der Mehrwertsteuer).Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der   gesetzlichen Umsatzsteuer.
  21. SKALLI  kann  mit  dem  Auftraggeber  vorher  schriftlich  vereinbaren,  dass  die Übergabe  seiner  Arbeit  von  der  vorherigen  Zahlung  seines  vollen  Honorars abhängig ist.
  22. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
  23. Sämtliche  Kosten,  die  aufgrund  des  Zurückziehens  aus  dem  Vertrag  und  infolge  der  Vorenthaltung  des  Informationsmaterials  entstehen,  gehen  zu  Lasten  des Auftraggebers (Auftragsstornierung).
  24. Übersetzungsvergütungen  werden  nach  Zeilen,  je  nach  Schwierigkeitsgrad, berechnet.  Die  Abrechnungseinheit  bzw.  die  Zeile  umfasst  50  Zeichen  und  wird mit dem Word-Zählprogramm ermittelt. Leerzeichen und Interpunktionen werden als Zeichen angesehen.
  25. Aufzeichnungen der Dolmetscherleistungen sind nur nach vorheriger Zustimmung des eingesetzten Dolmetschers erlaubt.
  26. Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien von den Vertragsbindungen befreit, die von der höheren Gewalt betroffen sind.
  27. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
  28. Zwischen SKALLI und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht.
  29. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Frankfurt am Main.

Stand: 01. Oktober 2016

Download AGB der Skalli Fachübersetzungsbüro & Dolmetscherdienst (PDF)