AGB‘s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Zusammenarbeit zwischen SKALLI Fachübersetzungsbüro & Dolmetscherdienst, Großer Hirschgraben 15, 60311 Frankfurt am Main gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Schriftliche Übersetzungen und Dolmetscherleistungen
- Übersetzungen werden fach- und termingerecht angefertigt. Fachübersetzungen
werden von qualifizierten muttersprachlichen Fachübersetzern angefertigt, die auf die jeweiligen Sachgebiete spezialisiert sind. Die Zielsprache ist in jedem Fall die Muttersprache des Übersetzers und des Dolmetschers. Amtliche Dokumente können von gerichtlich ermächtigten Übersetzern beglaubigt werden. - Ist keine firmenspezifische Terminologie durch den Auftraggeber gewünscht, werden übliche Fachwörterbücher zugrunde gelegt.
- Sollten Übersetzungsfehler durch falsche Angaben des Auftraggebers oder die Übersendung fehlerhafter Originaltexte entstehen, wird keine Haftung übernommen.
- Stellt der Auftraggeber Übersetzungsfehler fest, so darf das Übersetzungsbüro SKALLI dies nachprüfen und ggf. verbessern. Hierzu muss eine neue Lieferfrist vereinbart werden.Der Anspruch auf die Beseitigung des Übersetzungsfehlers muss unbedingt vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Diese Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung in Textform (z. B. E-Mail, Fax, Brief) gerügt werden.Erhebt der Auftraggeber jedoch innerhalb der Frist von 14 Tagen keinen Einwand bezüglich der Übersetzungsmängel, so gilt die Übersetzung als angenommen.
- Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro SKALLI rechtzeitig über die gewünschten Ausführungsformen der Übersetzungen zu informieren (z. B.: Lieferung auf Datenträgern, druckreife Übersetzung, Anzahl der Ausfertigung, auf dem Postweg bzw. per E-Mail.)Handelt es sich um eine druckreife Übersetzung, ermöglicht der Auftraggeber dem Übersetzer eine Korrekturlesung rechtzeitig vor dem Drucken. Der Übersetzer kann eventuelle Fehler korrigieren. Die Namen und Zahlen sind jedoch vom Auftraggeber zu überprüfen. Eine druckreife Übersetzung ist mit Korrektur bzw. Lektorat verbunden. Diese ist dann nach Zeit abzurechnen.
- Ausführung durch Dritte: Das Übersetzungsbüro SKALLI darf sich zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter oder fachkundiger Dritter nach eigenem Ermessen bedienen. Es haftet nur für sorgfältige Auswahl. Das Übersetzungsbüro ist jedoch verpflichtet, den Kunden auf Verlangen etwaige Ansprüche gegen Dritte abzutreten.
- SKALLI haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Höhere Gewalt, Schäden die durch PC und Übertragungsstörungen bei E-Mail- Versendung bzw. durch Viren verursacht werden, sind in diesen Fällen nicht als grobe Fahrlässigkeit geltend zu machen.
- Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 7 verursachten Schadens wird auf maximal € 5.000,00 begrenzt.
- Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr nach der Abnahme der Übersetzung.Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
- Sollte der Auftrag aus triftigen Gründen (wie z. B.: Krankheit des Übersetzers oder technische Mängel im Netz) nicht innerhalb der vereinbarten Frist erledigt werden, benachrichtigt SKALLI den Auftraggeber unverzüglich.
- SKALLI verpflichtet sich, die ihm zwecks Übersetzung überlassenen Dokumente und Informationen streng vertraulich zu behandeln und zu bewahren.
- Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass SKALLI die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen hat und der Auftraggeber hiervon verständigt wurde.
- SKALLI verfügt über ein Team von qualifizierten muttersprachlichen Dolmetschernim Bereich des Simultan-, Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschens, die auf die jeweiligen Sachgebiete spezialisiert sind. Der Dolmetschereinsatz setzt voraus, dass der Auftraggeber für die Vorbereitung und Einarbeitung mindestens 4 Wochen vor Beginn des Dolmetschereinsatzes ausreichende Informationen (Terminologie, Mustertexte und dergleichen) bezüglich des Veranstaltungsthemas,
der vorgeplanten Reden, Fachgebiete, die der Text seiner Meinung nach berührt, sowie das genaue Veranstaltungsprogramm zur Verfügung stellt. Von sämtlichen Schriftstücken, die während der Veranstaltung verlesen werden, erhält der Dolmetscher spätestens am Vortag der Verlesung eine Kopie. - Bei Dolmetscheraufträgen sind dem Übersetzungsbüro SKALLI zuvor detaillierte Angaben in Bezug auf den auszuführenden Auftrag zu machen, z. B. über die Sachgebiete und gewünschte Übersetzungstechnik (Simultan-, Konsekutiv- oder Verhandlungsdolmetschen), und etwaige diesbezügliche Dokumente zur Verfügung zu stellen.
- Hat der Auftraggeber keine Informationsunterlagen vorgelegt, so kann SKALLI sich vom Dolmetscherauftrag zurückziehen, wenn der Einsatz mangels Vorbereitung nicht garantiert werden kann.
- Die normale Arbeitszeit pro Dolmetscher ist auf 4 Stunden am Vormittag und 4 Stunden am Nachmittag begrenzt.
- Sollte der Dolmetscher erkrankt oder aus wichtigem Grund verhindert sein, den Auftrag zu erfüllen, so bemüht sich SKALLI nach besten Kräften dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein anderer Dolmetscher die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt.
- Wenn der Auftraggeber den Auftrag der Dolmetscher von SKALLI storniert hat, so ist SKALLI als Auftragsnehmer berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu berechnen sowie berechtigt auf Erstattung der bereits angefallenen Reise- oder sonstigen Kosten. Bei einer Auftragsstornierung innerhalb von weniger als 10 Werktagen vor dem geplanten Einsatz werden der vollständige Betrag (100%) des vereinbarten Honorars sowie Erstattung der nachweislich entstandenen Kosten fällig.
- SKALLI berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Übersetzung oder Dolmetscherleistung unverzüglich nach der Ausführung des Auftrages. Die Rechnungen hierfür sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
- Die Mindestentschädigung bzw. der Mindestauftragswert beträgt je nach Leistung und Sprachkombinationen zwischen € 30,00 und € 85,00 (zuzüglich der Mehrwertsteuer).Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- SKALLI kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
- Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
- Sämtliche Kosten, die aufgrund des Zurückziehens aus dem Vertrag und infolge der Vorenthaltung des Informationsmaterials entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers (Auftragsstornierung).
- Übersetzungsvergütungen werden nach Zeilen, je nach Schwierigkeitsgrad, berechnet. Die Abrechnungseinheit bzw. die Zeile umfasst 50 Zeichen und wird mit dem Word-Zählprogramm ermittelt. Leerzeichen und Interpunktionen werden als Zeichen angesehen.
- Aufzeichnungen der Dolmetscherleistungen sind nur nach vorheriger Zustimmung des eingesetzten Dolmetschers erlaubt.
- Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien von den Vertragsbindungen befreit, die von der höheren Gewalt betroffen sind.
- Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
- Zwischen SKALLI und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Frankfurt am Main.
Stand: 01. Oktober 2016
Download AGB der Skalli Fachübersetzungsbüro & Dolmetscherdienst (PDF)